1. Präambel
Der Kunde (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) will Kubernetes-Server-Cluster und Anwendungsprogramme auf eigener informationstechnischer Infrastruktur betreiben. Er beschafft sich auf eigene Verantwortung, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
- eine eigene (zum Beispiel gekaufte oder gemietete) informationstechnische Infrastruktur auf Grundlage der Cloud-Technologie, bestehend aus Servern, Netzwerk und Storage,
- Anwendungsprogramme (Apps), die er in einem solchen Cluster betreibt.
Syself ist informationstechnischer Infrastruktur-Anbieter, der Leistungen für Inhaber von Cloud-Infrastrukturen (Kunden) erbringt.
Syself stellt dem Kunden für sein Vorhaben Plattform-Dienstleistungen, technische Unterstützung und Beratungsleistungen bereit, damit der Kunde seine Cluster und Anwendungsprogramme selbst betreiben und verwalten kann.
Syself selbst stellt dem Kunden kein Hosting zur Verfügung, sondern der Kunde beschafft sich diese Leistungen entweder direkt von den entsprechenden Drittanbietern oder entwickelt sie selbst.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedigungen sind die Leistungen, die Syself im Zuge seines Leistungsangebotes „Autopilot“ für den Kunden erbringt.
Gegenstand, Umfang und sonstige Merkmale der Leistungen sowie die von Syself zu beachtenden Vorgaben des Kunden ergeben sich aus den jeweils erteilten Bestellungen des Kunden. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedigungen gelten insoweit, als in einer erteilten Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Die Auftragserteilung erfolgt seitens des Kunden grundsätzlich auf elektronischem Wege über die Syself-Plattform.
Syself wird eine ihr zugegangene Bestellung des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen in Textform annehmen, andernfalls ist der Kunde an seine Bestellung nicht mehr gebunden.
Der Auftrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch Syself zustande. Änderungen eines erteilten Auftrages, insbesondere Ergänzungen oder Erweiterungen der Leistungen des Auftragnehmers, müssen in Textform (z.B. E-Mail) vereinbart werden.
Bei Regelungswidersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestellungen des Kunden gehen die in den Bestellungen getroffenen Regelungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Bei Regelungswidersprüchen zwischen den Anlagen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die in den Anlagen getroffenen Regelungen vor.
3. Leistungen
Zugang zu der Plattform
Syself betreibt eine eigene Internet-Plattform, auf der der Kunde bestimmte informationstechnische Dienste bestellen und verwalten kann. Syself gewährt dem Kunden mietweise Zugang zu der Plattform für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrages.
Management-Cluster
Zur Plattform gehört insbesondere ein Management-Cluster, mit dem der Kunde Kubernetes-Cluster aus der vorhandenen Cloud-Infrastruktur erstellen und selbst administrieren kann. Damit kann der Kunde z.B. Updates durchführen und die Anzahl der Knoten im Cluster hoch- oder herunter skalieren (Self-Service-Administration).
Der Kunde kann Syself damit beauftragen, auf der Server-Infrastruktur des Kunden die von ihm bestellten Cluster aufzubauen.
Der Kunde muss Syself dafür Zugang zu seiner Cloud-Infrastruktur (z.B. in Form von Passwörtern oder Tokens) gewähren.
Weitere Leistungen
Der Kunde kann über die Plattform, aber außerhalb des Management-Clusters, zudem Anwendungsprogramme und weitere Dienstleistungen bestellen. Syself kann dem Kunden dann gegen gesonderte Berechnung insbesondere folgende Leistungen erbringen:
- Konfiguration, Installation und Betrieb von Clustern und Anwendungsprogrammen,
- Überwachung (Monitoring) und Wartung der Cluster und Anwendungsprogramme,
- Erstellung von Backups,
- Schulungen von Mitarbeitern.
Updates
Der Kunde kann über die Plattform Updates für die Cluster bestellen. Syself prüft sie nach dem Stand der Technik darauf, dass sie funktionsfähig sind. Die Updates werden nur für die Kernkomponenten der Cluster bereitgestellt.
Der Kunde betreibt seine Cluster und seine Anwendungsprogramme eigenständig und hält sie durch die Installation von Updates eigenständig aktuell. Syself ist nicht verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Cluster und Anwendungsprogramme während des Betriebs sicherzustellen.
Hinweis zum Geltungsbereich dieses Vertrages
Der Kunde wird in seinem Cluster in der Regel Anwendungsprogramme installieren und betreiben, die er nicht von Syself erhalten hat. In diesem Fall muss er solche Anwendungsprogramme ohne Unterstützung von Syself vollständig selbst verwalten und auch selbst aktualisieren. Solche Anwendungsprogramme haben keinerlei Bezug zu Syself und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat folgende Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde registriert sich auf der Plattform von Syself.
- Der Kunde nimmt die Installation der Updates vor.
- Der Kunde muss seine Zugangsdaten zur Syself-Plattform (z.B. Passwörter) geheim halten und sicher verwahren.
Der Kunden ist insbesondere für die technischer Sicherheit seiner IT-Infrastruktur selbst verantwortlich und sollte auf jeden Fall regelmäßige Sicherungskopien aller Daten anfertigen. Der Kunde ist sich bewusst, dass er durch falsche Konfiguration oder Löschen von essenziellen Komponenten seine Cluster funktionsunfähig machen und einen irreparablen Datenverlust herbeiführen kann.
Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Server-Cluster nicht für rechtswidrige, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Aktivitäten zu verwenden. Der Kunde wird die Server-Cluster weder für das Mining von Kryptowerten, wie z.B. Bitcoin, noch für irgendwelche (auch legale) Hacking-Aktivitäten verwenden. Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, ist Syself berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen.
5. Verfügbarkeit
Verfügbarkeit der Syself-Plattform
Syself stellt sicher, dass dem Kunden die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99,9% im Jahresmittel bereitsteht. Syself kann mit Zustimmung des Kunden die Leistungserbringung zur Durchführung von Wartungsarbeiten für einen im Voraus festgelegten Zeitraum unterbrechen. Diese Zeiträume bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeitsquote unberücksichtigt. Der Kunde wird die Zustimmung nur verweigern, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Der Kunde ist sich bewusst, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von Syself liegen. Dazu gehören beispielsweise Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Syself handeln, von Syself nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie behördliche Auflagen und höhere Gewalt.
Die Leistungen der Plattform von Syself können auch von der vom Kunden genutzten Hard- und Software und technischen Infrastruktur anhängig sein. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Syself erbrachten Leistung haben, gelten die Leistungen von Syself gleichwohl als vertragsgemäß erbracht.
Verfügbarkeit der Cluster des Kunden
Die Verfügbarkeit der Syself-Plattform ist technisch völlig unabhängig von der Verfügbarkeit der Cluster des Kunden. Letztere hängt ausschließlich von der Cloud-Infrastruktur des Kunden ab, die nicht Gegenstand dieses Vertrages ist.
Wenn die Cloud-Infrastruktur des Kunden nicht zugänglich oder nicht funktionsfähig ist, hat er dies ausschliesslich im Verhältnis mit seinem Infrastrukturanbieter zu regeln.
6. Nutzungsrechte
Plattform
Syself räumt dem Kunden das einfache nicht-ausschließliche Recht zur Nutzung der Internet-Plattform ein, insbesondere an seinem Management-Cluster. Dieses Nutzungsrecht gilt weltweit, ist zeitlich befristet für die Dauer dieses Vertrages, ist nicht an Dritte übertragbar und nicht unterlizenzierbar.
Die Plattform verbleibt im Eigentum und auf den Servern von Syself. Der Quellcode verbleibt ausschließlich bei Syself.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Leistungsergebnisse
Syself räumt dem Kunden an allen Ergebnissen, die aus oder im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen entstehen („Leistungsergebnisse“ wie z.B. Konfigurationen, Kundenspezifische Anpassungen, Parametrisierung, oder das Zusammenfassen von Servern zu einem Cluster), insbesondere hinsichtlich sämtlicher Software, Konzepten, Studien, Dokumentationen, Programmbeschreibungen, Benutzerhandbüchern und sonstigen Aufzeichnungen das jeweils nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, weltweit nutzbare und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten ein.
Open-Source-Komponenten
Die über die Plattform bereitgestellten Updates und Anwendungsprogramme sind in der Regel Open-Source-Software.
Der Kunde hat die Nutzungsrechte von den jeweiligen Rechteinhabern zu erwerben, indem er mit diesen Lizenzverträge unter den Bedingungen der jeweiligen Lizenzen abschließt. In diesem Fall richtet sich die Nutzung der Anwendungssoftware ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzen. Der Quellcode und die Lizenz der Open-Source-Software Kubernetes kann unter diesem Link gefunden und heruntergeladen werden. Die Kubernetes-Cluster bestehen aus zahlreichen Open-Source-Komponenten, die der Auftragnehmer dem Kunden kostenlos zur Verfügung stellt.
7. Vergütung: Vorrang der individuellen Bestellung
Die Vergütung wird in der jeweiligen Bestellung individuell geregelt. Die Vergütung ist in der Regel zu Beginn des Monats für jeden laufenden Monat fällig. Ansonsten richtet sich die Vergütung nach dem Abschnitt „Vergütung: Grundsätze“ und der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Syself, die unter syself.com einsehbar ist und die Bestandteil dieses Vertrages ist.
8. Vergütung: Grundsätze
Preisberechnung
Der Kunde zahlt an Syself für die jeweils bestellte Leistung
- einen monatlichen fixen Grundpreis
- zuzüglich einen Anteil des Betrages, den er im vorangegangenen Abrechnungsmonat an seinen Cloud Provider (z.B.: Hetzner) für die Nutzung der Cloud-Infrastruktur, wie die in seinen Clustern zusammengefassten Server, gezahlt hat. Dabei führt eine Erhöhung des Rechnungsbetrages des Providers zu einer Erhöhung, ebenso wie eine Verminderung des Rechnungsbetrages des Providers zu einer entsprechenden Verminderung des Zahlungsanspruches von Syself führt.
Es werden nur die Kosten beim Cloud Provider, die für die Syself-Plattform relevant sind, in die Berechnung einfließen, also Loadbalancer, Server, sowie Server-bezogene Zusatzkomponenten, wie IPs und SSDs.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Kunde zahlt zu Beginn eines jeden Monats eine Abschlagszahlung für den laufenden Monat. Die Abschlagszahlung wird nach der in diesem Abschnitt beschriebenen Methode berechnet und basiert auf dem Rechnungsbetrag der letzten Rechnung des Cloud Providers, die der Kunde Syself zur Verfügung gestellt hat.
Nachdem der Kunde Syself den Rechnungsbetrag für einen bestimmten Monat mitgeteilt hat, wird Syself die Abschlagszahlung für die kommenden Monate entsprechend anpassen und die Differenz zwischen der bereits geleisteten Abschlagszahlung und dem tatsächlich geschuldeten Betrag ausgleichen. Die Differenz wird mit der nächsten Rechnung verrechnet, so dass sich der Rechnungsbetrag entsprechend erhöht oder verringert, je nachdem, ob die Abschlagszahlung zu hoch oder zu niedrig war.
Weist eine Rechnung einen negativen Betrag aus, so wird dieser dem Kunden entsprechend
gutgeschrieben und mit der nächsten Rechnung verrechnet. Endet das Vertragsverhältnis und hat der Kunde ein positives Guthaben, wird Syself dem Kunden das Guthaben per Überweisung auszahlen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird Syself den relevanten Rechnungsbetrag seines Cloud Providers jeweils nach Erhalt der Rechnung, spätestens bis zum 15. des Folgemonats mitteilen.
Der Kunde wird Syself auf erstes Anfordern eine Kopie der Rechnung des Providers zur Verfügung stellen.
Syself ist berechtigt, die Rechnungen des Cloud-Providers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Kunde wird Syself mittels Screen Sharing online Einsicht in die jeweilige Rechnung des Cloud-Providers gewähren.
Sofern der Kunde es versäumt, Syself den Rechnungsbetrag fristgerecht mitzuteilen, behält sich Syself das Recht vor, dem Kunden nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen den Zugang zur Plattform zu verweigern, bis der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Während dieser Frist schuldet der Kunde den Rechnungsbetrag des vorangegangenen Monats.
Preisanpassung
Syself kann die zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen an die Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Berechnung der Entgelte maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung ist insbesondere dann möglich, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung und Nutzung von Hard- und Software, Energie, die Bereitstellung oder Nutzung von Kommunikationsnetzen, die Personalkosten oder die Raumkosten erhöhen oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen.
Syself wird den Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Sofern der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Mitteilung über eine Preiserhöhung mindestens in Textform widerspricht, kann Syself den Vertrag entweder zu unveränderten Konditionen fortführen oder unter mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.
9. Leistungsänderungsrecht
Syself kann die zur Bereitstellung seiner Dienstleistungen verwendete IT-Umgebung und die Software ändern, sofern die Funktionalität oder die Sicherheitsfunktion seiner Dienste durch die Änderung nicht beeinflusst werden. Werden Änderungen vorgenommen, die die Art und Weise der Verarbeitung personenbezogener Daten verändert, kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung kündigen. Sonstige Änderungen an der Servicebeschreibung kommen erst durch einvernehmliche Änderung des Vertrags zustande.
10. Haftung
Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche gegen Syself sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Syself, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Syself nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch Syself, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
Syself haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Syself, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für den Verlust von Daten haftet Syself insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
Software von Drittanbietern
Anwendungsprogramme und ihre jeweiligen Updates werden nicht von Syself, sondern ausschließlich von Drittanbietern hergestellt. Der Kunde schließt über ihre Nutzung einen gesonderten Vertrag mit dem jeweiligen Hersteller und hat sich bei allen Gewährleistungsfragen ausschließlich an ihn zu wenden.
Syself haftet nur dafür, dass es die Anwendungsprogramme und ihre jeweiligen Updates nach dem Stand der Technik und unter Beachtung der verkehrsüblichen Sorgfalt darauf getestet hat, dass sie funktionsfähig sind.
Sollte später dennoch ein Fehler in der Software entdeckt werden, kann Syself eine neue und fehlerfreie Version einspielen. Syself informiert den Kunden unverzüglich darüber.
Open-Source-Software
Bei Open-Source-Software hat sich der Kunde über bekannte Bugs und andere Fehler der Software zu informieren, indem er diese unter der jeweiligen Web-Adresse des Open-Source-Projekts oder des Herstellers der Software abruft.
Syself, seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter haften bei Sachmängeln für unmittelbare Mangelschäden, die dem Kunden entstehen, weil diesem ein Fehler der Software arglistig verschwiegen wurde, und bei Mangelfolgeschäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Syself, seinen Erfüllungsgehilfen oder seinen gesetzlichen Vertretern beruhen.
Eine weitergehende Gewährleistung für Sachmängel ist ausgeschlossen. Fehlerbehebungen erfolgen nur auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden entgeltlichen Supportvertrags.
Rechtsmängel
Syself sind keine Rechtsmängel an der Software bekannt. Syself, seine Erfüllungsgehilfen und seine gesetzlichen Vertreter haften bei Rechtsmängeln nur für Schäden, die dem Kunden entstehen, weil diesem ein Rechtsmangel an der Software arglistig verschwiegen wurde. Eine weitergehende Gewährleistung für Rechtsmängel ist ausgeschlossen.
Syself haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde Syself auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.
Sonstiges
Rechte wegen Mängeln stehen dem Kunden im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie nur zu, sofern Syself eine solche bezüglich der bereitgestellten Leistungen im Einzelfall ausdrücklich abgegeben hat.
Wenn der Kunde Unternehmer ist, ist Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte, dass er alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.
11. Datenschutz
Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz seiner Infrastruktur, Software und Daten zu treffen.
Insbesondere hat er seine Software durch Updates aktuell zu halten und regelmäßige Datensicherungen (Backups) durchzuführen.
Er ist sich bewusst, dass alle Software und Daten unwiederbringlich verloren sind, wenn er sie selbsttätig löscht. Der Kunde hat deshalb insbesondere bei Nutzung des Management-Clusters die erforderliche Sorgfalt anzuwenden.
Der Kunde hat den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
Der Kunde muss seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
Schutz personenbezogener Daten
Der Kunde hat die jeweiligen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu beachten, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung und die jeweiligen Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder.
Wenn und soweit der Kunde auf von Syself technisch betreuten IT-Systemen personenbezogene Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, ist der Kunde gemäß Art. 28 DSGVO verpflichtet, eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit Syself abzuschließen.
Rechte zur Datenverarbeitung
Der Kunde räumt Syself für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, über das Management-Cluster im Rahmen des in der Bestellung festgelegten Umfangs in automatisierter Weise (ohne manuelle Tätigkeit) die im Cluster gespeicherten Anwendungsprogramme des Kunden zu in jeglicher Art zu verarbeiten. Syself wird Daten nur dann manuell verarbeiten, nachdem der Kunde Syself ausdrücklich und in Textform dazu aufgefordert hat.
Der Kunde räumt Syself für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von Syself für den Kunden zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Syself ist berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist Syself ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
Soweit nicht anderweitig vereinbart, werden personenbezogene Daten in den Kundendaten nur zur Erbringung des Autopilot-Service und der weiteren Leistungen genutzt.
12. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl Syselfs als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich jede Partei vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
Die Parteien verpflichten sich, mit allen von ihnen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
13. Laufzeit des Vertrages, Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Auftragsbestätigung durch Syself und kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Monats in Textform beendet werden.
Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist Syself insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die Bestimmungen dieses Vertrages verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
14. Mitwirkungspflichten des Kunden bei Vertragsende
Der Kunde hat bis zum Ende des Vertragsverhältnisses seine Cluster, Anwendungsprogramme und die Volumes mit seinen Daten zu löschen, oder eine Sicherungskopie zu erstellen und auf eine andere IT-Infrastruktur seiner Wahl über ein Datennetz zu übertragen.
Der Kunde muss Syself zu den genannten Zwecken Zugriff auf seine Infrastruktur gewähren, z.B. über Passwörter. Syself greift auf die Infrastruktur des Kunden nur zu, um die Vertragsbeendigung durchzuführen oder sich davon zu überzeugen, dass der Kunde die in diesem Abschnitt genannten Tätigkeiten vorgenommen hat.
Syself unterstützt den Kunden auf dessen Auftrag hin und gegen gesonderte individuell vereinbarte Berechnung bei der Übertragung seiner Cluster, Daten und Anwendungsprogramme auf seine neue IT-Infrastruktur. Diesen Wunsch hat der Kunde mindestens drei Monate vor Beendigung des Vertragsverhältnisses anzukündigen. Zu den Daten des Kunden zählen insbesondere die von ihm eingebrachten Daten, die in der Cloud erzeugten Daten und Verkehrsdaten wie Statistiken, Zugriffe, Schnittstelleninformationen der Nutzung. Dabei gilt das auf dem „Autopilot“-Cluster genutzte Datenformat. Der Datentransfer erfolgt online und keinesfalls mittels körperlicher Datenträger.
Der Kunde bestätigt Syself, dass der Transfer auftragsgemäß erfolgt ist. Sodann löscht Syself die Daten des Kunden in seinem Cluster und in eventuellen Back-up-Speichern, soweit dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
15. Besondere Regelungen über die Bestellung von Dienstleistungen
Die Beschreibung der Dienstleistung erfolgt in der Bestellung, die insbesondere Gegenstand und Umfang der Dienstleistungen, die Einsatzorte sowie Beginn- und Endtermin der beauftragten Dienstleistungen festlegt. Der Kunde tätigt seine diesbezügliche Bestellungen grundsätzlich über die Plattform von Syself.
Syself ist in der Gestaltung seiner Leistungen selbständig und frei und unterliegt keinen über die Bestellung hinausgehenden Weisungen des Kunden. Syself kann geeignete Subunternehmer einsetzen.
Syself unterrichtet den Kunden unverzüglich in Textform, falls die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen in fachlicher oder zeitlicher Hinsicht gefährdet ist.
16. Besondere Regelungen über die Bestellung von Werkleistungen
Die Beschreibung der Werkleistung erfolgt in der Bestellung. Der Kunde kann in der jeweiligen Bestellung vorgeben, dass Werkleistungen in Teilleistungen zu erbringen sind.
Werkleistungen sind in der Regel z.B. Konfigurationen, Kundenspezifische Anpassungen,, Parametrisierung, oder das Zusammenfassen von Servern zu einem oder mehreren Clustern, oder die Installation von Anwendungssoftware im Cluster. Der Kunde tätigt seine diesbezügliche Bestellungen grundsätzlich über die Plattform von Syself.
Wünscht der Kunde Änderungen an der bestellten Werkleistung (Change Request), teilt er dies Syself in Textform mit. Syself ist berechtigt, den dadurch entstehenden Zusatzaufwand in Rechnung zu stellen und Zeitpläne entsprechend anzupassen.
Syself stellt das hergestellte Werk zur Abnahme bereit. Teilabnahmen sind möglich. Der Kunde erklärt die Abnahme in Textform oder konkludent, etwa indem er das Werk in Betrieb nimmt. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn Syself dem Kunden nach Fertigstellung des Werks einer Frist von zwei Wochen zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
Der Kunde darf die Abnahme wegen unerheblicher Abweichungen nicht verweigern.
Sollten Mängel an dem übergebenen Werk auftreten, teilt der Kunde dies Syself unverzüglich mit. Syself wird die Mängel im Rahmen seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht beseitigen.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt.
18. Schlichtung
Die Parteien vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Vertragserweiterungen oder -ergänzungen, die sie nicht untereinander bereinigen können, die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. („DGRI e.V.“), derzeit Prof. Dr. Axel Metzger, Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, D 10099 Berlin, Deutschland, Tel.: 0049-30-2093-3382, e-Mail: [email protected], https://www.dgri.de/ oder die jeweilige auf der Webseite der DGRI e.V. unter https://www.dgri.de/ angegebene Adresse der Schlichtungsstelle anzurufen, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
Die Verjährung für alle Ansprüche aus dem schlichtungsgegenständlichen Lebenssachverhalt ist ab dem Schlichtungsantrag bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens gehemmt. § 203 BGB gilt entsprechend.
Die Parteien stellen klar, dass das vorherige Einleiten eines Schlichtungsverfahrens keine Prozessvoraussetzung ist, gleich ob es sich um ein Verfahren in der Hauptsache oder des einstweiligen Rechtsschutzes handelt.
19. Schlussbestimmungen
Syself behält sich Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Mitteilung per Email ausdrücklich vor.
Wenn eine Partei als Unternehmer eigene AGB nutzt, dann finden von diesem Vertrag abweichende oder entgegenstehende Bedingungen keine Geltung. Die Regelungen dieses Vertrages gehen eventuellen AGB vor.
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
Die Vertragsparteien haben den Vertrag in einer deutschen und einer englischsprachigen Fassung geschlossen. Für die rechtlichen Wirkungen zwischen den Parteien ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.